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Fristverlängerung für das KHZG

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben eine Vereinbarung zur Fristverlängerung für Digitalprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) getroffen. Diese Vereinbarung ermöglicht es Krankenhäusern, ihre Projekte auch nach dem ursprünglichen Enddatum von 2024 abzuschließen und bietet somit mehr Zeit für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen.

Die Vereinbarung tritt am 1. August 2023 in Kraft und erfordert von Kliniken erst ab Ende 2027 einen Nachweis über die Nutzung digitaler Projekte.

Ein wichtiger Teil der Vereinbarung ist der "Digitalisierungsabschlagskatalog", der Krankenhäuser zur Einhaltung bestimmter Standards motiviert, um volle Fördermittel zu erhalten. Im Falle einer Nichteinhaltung können Abschläge auf die Fördergelder erhoben werden.

Darüber hinaus können Krankenhäuser einen Teil der Fördermittel vorab erhalten, um frühzeitige Digitalisierungsinvestitionen zu tätigen. Dies führt zu schnellerem Fortschritt in der Digitalisierung und ermöglicht den Krankenhäusern, von den Vorteilen moderner Technologien zu profitieren.

terraconnect ist zertifizierter IT-Dienstdienstleister für das KHZG

 

Weitere wichtige Hinweise finden Sie hier:

Landesinformationen

Bundesinformationen

 

 

 

 

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terraconnect wurde vom Bundesamt für Soziale Sicherung als IT-Dienstleister nach Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG §21 KHSVF) zertifiziert.

Bei Fragen zur Förderung oder zur Digitalisierung Ihres Krankenhauses oder Krankenhausverbundes stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

 

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